Einst schmückten vier Brückenhäuschen die Brückenköpfe an der „Langen Brücke“. Heute sind sie restlos verschwunden … zumindest auf der deutschen Seite. Am polnischen Ufer gibt es noch die beiden Fundamente und die Kellerräume, letzte sind leider oft mit Müll zugeschüttet. Letztens fand ich einen Artikel, der eine Erklärung sein könnte, warum auf der Forster Seite die Brückenhäuschen restlos verschwunden sind.
Vor 20 Jahren schrieb Hans-Joachim Schulz dazu: Als die Lange Brücke vorzeitig am 1. März 1945, (Anmerkung … es war der 28. Februar 1945) die Sprengladung wurde von einer sowjetischen Granate getroffen, in die Luft flog, blieben aber die Brückenhäuschen erhalten, jedoch wurden auf der Bergschen Seite beim weiteren täglichen Beschuss die Dachstühle beider Brückenhäuschen zerstört. Später wurden die restlichen Gebäudeteile abgerissen. Mit den auf der Forster Uferseite unversehrt gebliebenen Brückenhäuschen geschah aber etwas ganz anderes. Im Sommer 1945 suchten tagelang sowjetische Soldaten die Wiesen im Neißevorgelände nach Minen ab, von denen sie über ein Dutzend fanden. Ich befand mich in jenen Tagen oft am Kegeldamm, und so erlebte ich mit, wie die sowjetischen Soldaten die Minen einfach in die beiden Brückenhäuschen auf der Forster Seite schafften. Alle Personen auf dem Kegeldamm und dem Neißeufer wurden weit zurückgedrängt, und dann wurden die Fundminen mittels Fernzündung gesprengt. Dabei flogen beide Brückenhäuschen in die Luft und wurden bis auf das Kellerfundament vernichtet. Noch heute liegt im Innenraum auf der Terrasse an der linken Seite der Brücke ein großes Teil des vollbetonierten Brückengeländers, das bei der Explosion dorthin geschleudert wurde.
Warum hat man 2015 bei Kegeldammsanierung nicht die Brückenhäuschen wieder aufgebaut, da waren auch die Mittel da,zudem hätte man das Veto des Bürgermeisters betreff der Brücke wiederrufen können und die aufbauen. Zu dem Zeitpunkt war alles vorhanden an Mitteln etc ,sogar vom Bund und der EU. Echt traurig diese einmalige Gelegenheit zu verpassen. Eigentlich müsste der dafür mit einem Eigensinn etc belangt werden ,es war nicht im Allgemeinintresse sich über die Mehrheit hinwegzusetzten.