Ein Foto der Ehrentribüne zu den Feierlichkeiten am 1. Mai 1959. Was fällt Euch beim Betrachten des Bildes auf? Ich bin gespannt auf die Antworten [laugh] [laugh] [laugh]
Gut erkannt, lieber Frank. Für alle an dieser Stelle die genaue Entstehungsgeschichte des Staatswappens der ehemaligen DDR:
Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Der Hammer symbolisiert die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Akademiker).
Es wurde in der DDR auch erwogen, einen Adler, welcher nach links (Osten) blickt, einzuführen. „Es empfiehlt sich, in dieser Frage schnell zu handeln, da uns andernfalls die sowjetische Ostrepublik möglicherweise zuvorkommt.“ Mit diesem Satz forderte Carl-Heinz Lüders, damals Referent im Bundesministerium des Innern, im November 1949 zu einer raschen Entscheidung über das Staatswappen auf.[1] Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter-und-Bauern-Staat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt.
Bis zum Jahr 1955 galt das Wappen der DDR nur als inoffiziell und durfte nicht als „Wappen“ bezeichnet werden. Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärte im Jahr 1951, dass das derzeitige Emblem der DDR „halboffiziös“ sei und jeder Hinweis darauf, dass es sich um das offizielle Wappen der DDR handele, zu unterbleiben habe.[2] Dies geschah, um die damaligen gesamtdeutschen Verhandlungen nicht zu torpedieren und durch Deklaration eines offiziellen DDR-Wappens „vollendete Tatsachen“ zu schaffen. Grotewohl war der Meinung, dass das Emblem aus dem Jahr 1950 nicht das Wesen der DDR erfasste.[3] Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf Entwürfen von Heinz Behling, Herbert Gute und Martin Hänisch basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR.
Das Staatswappen war gleichzeitig Bestandteil des Wappens der NVA und – umgeben von einem 12-zackigen weißen Gardestern – das der Volkspolizei.
Nach der Wende und friedlichen Revolution von 1989 blieb das Staatswappen offiziell Wappen der DDR, wurde jedoch an herausragenden Stellen nicht mehr gezeigt, so in der Volkskammer. Sie ordnete mit Beschluss vom 31. Mai 1990 die Entfernung des Staatswappens von öffentlichen Gebäuden an. Durch Entscheidung des Staatssekretärs im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der DDR, Werner Ablaß, wurde es mit Wirkung ab 20. Juli 1990 in der NVA auch von den Dienstmützen entfernt und durch Kokarden, die denen der Bundeswehr ähnlich waren, ersetzt.